Kontakt h@rae-lederer.de
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Köln, als Rechtsanwalt zugelassen seit 1971.
• (Gründungs-)Mitglied der AG Strafrecht im Deutschen Anwaltsverein
• Mitglied der Strafverteidigervereinigung Nordrhein-Westfalen e.V.
• (Gründungs-)Mitglied der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VdJ)
• Mitglied im Verein zur Förderung der Bewährungshilfe Essen e.V.
• Mitglied der Strafverteidigervereinigung Nordrhein-Westfalen e.V.
• (Gründungs-)Mitglied der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VdJ)
• Mitglied im Verein zur Förderung der Bewährungshilfe Essen e.V.
Pflicht des Verteidigers ist es, das/die Unerhörte/n zu Gehör zu bringen.
(nach Adolf Arndt)
(nach Adolf Arndt)
Rechstanwalt Lederer ist seit 1971 Strafverteidiger. Er verfügt über umfangreiche bundesweite Erfahrungen in Schwurgerichts- und Strafprozessen vor den Landgerichten. Vor dem Bundesgerichtshof und den Oberlandesgerichten ist er revisionsrechtlich tätig.
Ein besonderes Engagement gilt der Verteidigung derjenigen, die aufgrund ihrer individuell oder gesellschaftlich begründeten Schwäche zu allererst Recht auf eine professionelle Verteidigung und anwaltlichen Beistand haben, so Jugendliche, Migranten, psychisch Kranke, Sucht- und Betäubungsmittel-Abhängige.
Neben der Verteidigung in der Strafvollstreckung, dem Straf- und Maßregelvollzug sowie Verkehrsstraf- und Bußgeldverfahren arbeitet Rechtsanwalt Lederer seit Jahrzehnten in verwaltungsrechtlichen Verfahren mit grund- und menschenrechtlichem Bezug, so auf dem Gebiet des Ausländer- und Asylrechts, des Versammlungs- und Demonstrationsrechts.
Rechtsanwalt Lederer war Mitglied der Internationalen Juristenkommission zur Untersuchung der Verbrechen der Apartheitsregime des Südlichen Afrika sowie internationaler Prozessbeobachter am Staatsgerichtshof in Ankara.
Er spricht englisch und französisch.